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Stand
21.11.2006
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Sie haben sich für die Durchführung einer
verkehrspsychologischen Beratung nach § 71 FeV interessiert, die mit einem
Punkteabzug von zwei Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg verbunden
ist.
Gerne senden wir Ihnen den Beratungsvertrag, sowie ein Formular zur Beantragung
eines Auszugs aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt zu.
Diesen Auszug aus dem Verkehrszentralregister mit dem aktuellen Punktestand und
die zugrunde liegenden Auffälligkeiten benötigen Sie, bevor wir einen
Beratungstermin fest vereinbaren können. Wenden Sie sich dazu an Ihre
Meldestelle oder Führerscheinstelle, um Ihre Unterschrift unter den Antrag
beglaubigen zu lassen oder fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder-
und Rückseite!) bei. Die Zusendung des Registerauszugs an Ihre Adresse geht dann
gewöhnlich recht schnell (max. 14 Tage). Vergessen Sie aber nicht, auch Ihren
Geburtsnamen anzugeben, sonst könnte es doch noch zu Verzögerungen kommen.
Noch ein Hinweis: Falls Sie weniger als 14 Punkte haben und sich nicht in der
Probezeit befinden, lassen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Führerscheinstelle
bestätigen, dass ein Punkteabzug in Ihrem Fall gewährt wird.
Sobald der Beratungsvertrag und der Verkehrszentralregister-Auszug bei mir
eingetroffen sind, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um
die Beratungstermine mit Ihnen zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Verkehrspsychologische Praxis
Dipl.-Psych. Jörg-Michael Sohn |