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VB-Bescheinigung
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Teilnahmebescheinigung Verkehrspsychologische Beratung (gem. § 2a Abs. 2 und § 4 Abs. 9 StVG sowie § 38 und § 71 Abs. 1 und 2 FeV) zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde
Herr/Frau (Vorname, Nachname) geb. am ausgewiesen durch Personalausweis wohnhaft in hat vom bis zum an einer verkehrspsychologischen Beratung teilgenommen und alle Voraussetzungen für die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung erfüllt. Die verkehrspsychologische Beratung wurde nach den gesetzlichen Anforderungen des § 4 Abs. 9 StVG durchgeführt. Der Verkehrspsychologische Berater verfügt über eine Bestätigung gemäß § 71 Abs. 2 FeV für seine Beratungstätigkeit und gilt damit als amtlich anerkannt. Die Qualitätssicherung erfolgt im Rahmen des von der Sektion Verkehrspsychologie des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) anerkannten Qualitätssicherungssystems.
(Ort und Datum) (Dipl.-Psych. Jörg-Michael Sohn, Reg.-Nr. 812023) |
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