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Stand
19.11.2009
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Grundsätze zur Kfz-Freiheit
(gibt eher den letzten Diskussionsstand als eine formale Beschlußlage wieder)
- Die Bewohner des Geländes sind weder Besitzer
noch Halter eines privaten Kfz.
- Als Kfz zählen auch Mofas und Solarmobile.
- Es soll kein Privatauto auf dem Gelände fahren
oder parken, jetzt nicht und in Zukunft auch nicht.
- Wer schon jetzt ständig ein Kfz braucht, ist
nicht für das Projekt geeignet.
- In existentiellen, nach dem Einzug auftretenden
Ausnahmefällen kann z.B. ein Stellplatz außerhalb des Geländes gemietet werden, für
Behinderte sind die Stellplätze auf dem Gelände akzeptabel.
- Über mögliche Ausnahmefälle urteilt und
entscheidet das Gesamtplenum auf Antrag mit Zweidrittelmehrheit.
- Wer in der Lage ist, ein Auto zu fahren, ist auch
in der Lage, sich bei Bedarf im näheren Umkreis eins abzuholen.
- StattAuto soll deshalb nicht auf unser Gelände
(wir werden keine Stellplätze auf unserm Gelände an StattAuto vermieten).
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