|
Taden
|
|
Dies ist ein anonymisiertes Gutachten, alle Einzelangaben sind verändert! Technischer Überwachungs-Verein Hannover e.V.
Landkreis Lehrte - Straßenverkehrsamt Postfach 14 70 3040 Lehrte
Datum. 17.04.84 Dikt.: Bur/Dr.Sp/ro U-Nr.: 5/472/84
G U T A C H T E N
der a. a. Medizinisch-Psychologischen Untersuchungsstelle Braunschweig über Herrn Peter T A D E Ngeb. am: 12.05.1933 in: Bergenstadt Wohnort: Kappelweg 88, 3180 Braunschweig
Die Untersuchung erfolgte am 15.02.1984 im Auftrage des Herrn Taden, um die von der Verwaltungsbehörde geltend gemachten Zweifel an der Fahreignung auszuräumen. Die Verwaltungsbehörde hat die Vorlage eines Gutachtens zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Kraftfahreignung gefordert. Untersuchungsanlaß und Fragestellung: Verkehrszuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluß. Ist zu erwarten, daß der Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluß führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs in Frage stellen?
Zur Vorgeschichte
Die uns übersandten amtlichen Akten, auf die hinsichtlich der Vorgeschichte in einzelnen verwiesen wird, wurden eingesehen und bei der Begutachtung berücksichtigt. Nach Aktenlage beantragt Herr Taden eine Fahrerlaubnis der Kl.-1 und 3 nach Entzug. Nach den uns vorliegenden Akten bzw. nach eigenen Angaben erwarb Herr T. die Fahrerlaubnis der Kl. 1 und 3 im Jahre 1957. Die Gesamtfahrleistung mit Kraftfahrzeugen betrage ungefähr 700.000 km, im letzten Jahr der Fahrpraxis 28.000 km. Nach Auskunft den Verkehrszentralregisters wurde der Untersuchte in der Vergangenheit in verkehrsrechtlicher Hinsicht wie folgt verhaltensauffällig
1982 - Führen einen Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluß (1,2 g%o) 1983 - Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluß(0,83 g %o 1983 - fahrlässige Trunkenheit im Straßenverkehr (1,42 g %o).
Eigene Angaben
Aus dem Untersuchungsgespräch über die im Rahmen der Fragestellung bedeutsamen Daten zum Lebenslauf und zur Verkehrsteilnahme sind folgende Angeben des Herrn Taden hervorzuheben:
Herr Taden gibt an, wegen besonderer Belastungen (Beginn seiner Tätigkeit als Selbstständiger, Eheprobleme, kranker Großvater) zwischen 1981 und Juli/August 1983 mehr Alkohol getrunken zu haben. Er habe auf der Baustelle zum Frühstück und Mittag immer etwas getrunken. Häufig habe er aus Angst vor unangenehmen Dingen Alkohol getrunken. Er glaube allerdings, daß man es bei den Kontrollen auf ihn abgesehen habe. Bei dem letzten Vorfall sei ihm jemand auf sein Auto aufgefahren, doch habe er die Schuld bekommen, weil er Alkohol getrunken hatte. (ca. 3 bis 4 Bier á 0,3 l)- 5 Glas Bier (0,2 1) und 5 Korn könne er vertragen, ehe er eine Wirkung verspüre. 6 Glas Bier (0,2 1) könne er trinken, bis er 0,8 Promille erreicht habe. Bei dem letzten größeren Trinkanlaß -14 Tage vor der Untersuchung - habe er anläßlich einer Geburtstagsfeier ca. 6 kleine Flaschen Bier, 4 bis 5 Korn und 4 Glas Wein zum Essen getrunken.
Angaben zur Gesundheit Seit 1976 keine Magenbeschwerden mehr. Er nehme keine Medikamente.
Zum Alkoholkonsum gab der Untersuchte an, er trinke hin und wieder Bier. Früher habe er mehr getrunken, Bier und Schnaps.
Herr Taden sei zur Zeit nicht krankgeschrieben oder in ärztlicher Behandlung und erklärt, daß er sich zum Zeitpunkt der Untersuchung und zum Führen von Kraftfahrzeugen voll leistungsfähig fühle.
Medizinische Befunde
Allgemeinzustand Ernährungszustand: gut Kräftezustand: gut
Innere Organe Blutdruck: RR 140/85 mm Hg. Puls 85 Schläge/Min.
Vegetativum vegetative Zeichen nicht wesentlich verstärkt
Neurologischer Befund in allen Einzelheiten regelrecht
Bewegungsorgane frei beweglich Sinnesorgane Augen: Gesichtsfeld: nicht eingeschränkt Farbensinn: farbentüchtig Zentrale Sehschärfe ohne Glas re. 0,4 li. 0,2 mit Glas re. 1,0 11. 0,9 Hörvermögen: Flüstersprache 5 m bds. Laborbefunde Urinprobe: kein Eiweiß, kein Zucker Leberwertes Gamma-GT 27 U/l, GOT 15 U/1, GPT 21 U/1
Psychologische Befunde (Leistungsbefunde werden in Prozenträngen (PR) mitgeteilt. Der PR gibt an, wieviel Prozent der Personen einer vergleichbaren Stichprobe geringere Leistungen aufweisen; bestmögliche Leistung PR 100, durchschnittliche Leistung PR 50, geringste Leistung PR 0
Tachistoskopischer Auffassungsversuch (TAVT) . PR 21 Linien-Verfolgen (LVT) PR 86 Standard Progressive Matrices nach RAVEN (A-E) PR 12 Determinatations-Gerät (WIENER) 1. Durchgang Richtige Reaktionen PR 25 Falsche Reaktionen PR 7 2. Durchgang Richtige Reaktionen PR 17 Falsche Reaktionen PR 3 HAWIE-Zahlen-Symbol-Test PR 20
Exploration/Verhalten
Die Stellungnahmen des Untersuchten waren besonders durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
Äußerungen, die auf eine einsichtigere und differenziertere Verarbeitung der aktenkundigen Vorfälle schließen lassen könnten, fehlten zieht mögliche eigene Ursachenanteile am Zustandekommen der Delikte kaum in Betracht in den Stellungnahmen finden sich keine Hinweise auf Kenntnisse und differenziertere Überlegungen von Vermeidungstechniken, die erfolgversprechend und wirksam sein könnten stellt die berufliche Notwendigkeit des Führerscheins in den Vordergrund macht Angaben, die auf eine Neigung zu weiterhin übermäßigem Alkoholkonsum hinweisen bemerkt Alkoholwirkung erst nach größeren Trinkmengen (Hinweis auf Toleranzsteigerung) zeigt sich wenig informiert über die Zusammenhänge zwischen Alkoholtrinkmenge, Blutalkoholgehalt und Alkoholabbau unterschätzt die Alkoholwirkung beim Führen von Kraftfahrzeugen.
Zusammenfassende Beurteilung
Herr T A D E N hat sich hier im Sinne der angegebenen Fragestellung untersuchen lassen, um die von der Verwaltungsbehörde geäußerten Zweifel an seiner Fahreignung auszuräumen. Bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung fanden sich auf internem und neurologischem Gebiet sowie am Bewegungsapparat keine bedeutsamen Einschränkungen der Fahreignung. Sinnesphysiologisch war eine Sehminderung beiderseits festzustellen rechts 0,4 / links 0,2), die mit Brille voll korrigiert wurde. Bei der verkehrspsychologischen Untersuchung zeigten sich erhebliche Leistungsschwankungen. Insbesondere waren die intellektuelle Leistungsfähigkeit sowie das Reaktionsverhalten stark eingeschränkt. Es ist nicht auszuschließen, daß es sich hier bereits um Leistungsmängel als Folge eines zumindest zeitweise übermäßigen und langdauernden Alkoholkonsums handelt. Die Beurteilung des individuellen Gefährdungsgrades setzt neben einer Untersuchung des Leistungsverhaltens der Persönlichkeit auch die Analyse der Verhaltensbereitschaften, die Anpassungsvorgänge im Straßenverkehr beeinflussen, voraus. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen muß nach drei abgeurteilten Trunkenheitsfahrten von einer besonders hohen Rückfallwahrscheinlichkeit ausgegangen werden. Bei der jetzigen Untersuchung zeigte die von Herrn T. in der Exploration z m Ausdruck gebrachte heutige Sichtweise der Trunkenheitsfahrten, daß er auch gegenwärtig nach dem inzwischen Geschehenen nicht wesentlich zu einer kritischeren und realitätsangemesseneren Auseinandersetzung mit seinen Trunkenheitsdelikten gelangt ist. Er akzeptiert die Verantwortung für die Vorkommnisse bei den Trunkenheitsfahrten nicht im nötigen Umfang, um daraus eine verhaltenswirksame Erfahrungsbildung zu entwickeln, sondern versucht zu beschönigen. Ein Zusammenhang zwischen seinem Alkoholkonsum und Gefahren, die in seiner Fahrweise liegen, vermag er nicht zu sehen. Einstellung und Verhalten bei der Auseinandersetzung mit der eigenen Person und der Umwelt werden bestimmt durch mangelnde kritisch-rationale Verhaltenskontrollmöglichkeiten in Verbindung seit einer Neigung zu inadäquater Konflikt- und Problemverarbeitung. Zwar sind nach den Angaben des Untersuchten seit kurzer Zeit die seinerzeit vorhandenen Probleme beseitigt, dennoch zeigen sich derzeit noch keine ausreichend nachvollziehbaren Veränderungen der diesbezüglichen persönlichkeitsspezifischen Grunddispositionen. Daher muß auch künftig beim Eintreten von Konflikt- und Problemsituationen mit vermehrtem Alkoholkonsum und entsprechenden Auswirkungen bei der Verkehrsteilnahme gerechnet werden. Die Fragestellung der Verwaltungsbehörde ist aus gutachterlicher Sicht daher wie folgt zu beantworten:
Es ist zu erwarten, daß der Untersuchte auch zukünftig unter Alkoholeinfluß ein Kraftfahrzeug führen wird. Eine positive Änderung der Eignungsvoraussetzungen ist erst zu erwarten, wenn sich Herr Taden mit den Zusammenhängen beim Zustandekommen seines Fehlverhaltens und den Wichtigen Fragen zum Problem Alkohol und Fahrtüchtigkeit bzw. Verkehrsteilnahme differenziert mit dem Ziel einer dauerhaft wirkungsvollen Verhaltensänderung auseinandergesetzt hat. Medizinisch-Psychologische Untersuchungsstelle Braunschweig
Medizinaldirektorin a. D. Dipl.-Psych. |
|
|